Wer kennt sie nicht: Die Videos aus dem Internet von spektakulären Unfällen, die oftmals mit einer sogenannten Dashcam gefilmt und ins Netz gestellt werden. Während der Einsatz dieser Dashcams in gewissen Regionen wie Russland bereits weit fortgeschritten ist, hat sich deren Nutzung in der Schweiz und auch im naheliegenden Ausland noch nicht durchgesetzt. Auf die Gründe dahinter gehen wir in diesem Blog-Artikel ein.

Was sind Dashcams

Was versteht man unter Dashcam und um was handelt es sich hierbei genau? Das Wort setzt sich aus den englischen Wörtern «Dashboard», was übersetzt so viel wie Armaturenbrett heisst, und dem Wort «camera», für Kamera, zusammen.

Bei einer Dashcam handelt es sich somit um eine in Fahrzeugen installierte Kamera, die dazu genutzt wird, Aufnahmen im Strassenverkehr zu machen, die dann vor allem bei Unfällen oder anderen Ereignissen auf der Strasse als Beweismittel dienen sollen.

Wieso sind Dashcams in der Schweiz problematisch

Wie eingangs erwähnt, filmt die Dashcam den Strassenverkehr und somit in der Regel auch ungefragt andere Personen, Nummernschilder oder Fahrzeuge. Hier kommt das Schweizer Datenschutzgesetz ins Spiel. Dieses verbietet nämlich grundsätzlich die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund.

Zudem ist bei vielen Kameras auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht gegeben, da diese wahllos Daten von Personen aufzeichnen können, die sich im Aufnahmebereich der Dashcams aufhalten. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sieht jedoch vor, dass nur jene Daten beschafft und bearbeitet werden dürfen, die geeignet und objektiv gesehen erforderlich sind, um ein (legitimes) Ziel zu erreichen.

Sind Dashcams in der Schweiz erlaubt oder nicht?

Was bedeuten diese Punkte nun aber für die konkrete Umsetzung? Es gilt festzuhalten, dass die Installation von Dashcams in der Schweiz grundsätzlich erlaubt ist. Einzig das Sichtfeld des Fahrzeuglenkers darf nicht beeinträchtigt werden.

Um die oben beschriebenen Grundsätze des Datenschutzgesetzes nicht zu verletzen, sollte jedoch eine Kamera mit datenschutzfreundlicher Technologie genutzt werden, die heutzutage bereits existieren. Hierzu gehören beispielsweise ein Beschleunigungssensor, der die Kameraaufzeichnung nur im Ereignisfall auslöst und das Filmen von unbeteiligten Personen somit verhindert.

Auch kann der Sensor das gefilmte Material bei einem Unfallereignis gezielt mit einem Schreibschutz versehen, der im Anschluss nur durch die dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufgehoben werden kann.

Hilft mir eine Dashcam auch als Beweismittel nach einem Unfall?

Neben der Frage, ob die Installation einer Dashcam erlaubt ist oder nicht, hilft es auch zu wissen, was deren Nutzen ist. Kann ich die Aufnahmen meiner Dashcam bei einem Unfall beispielsweise überhaupt als Beweismittel heranziehen? Hier haben diverse Fälle aus unterschiedlichen Kantonen und auch ein Grundsatzentscheid des Bundesgerichts gezeigt, dass Aufzeichnungen von Dashcams insbesondere bei Bagatellfällen eben nicht als Beweismittel herangezogen werden dürfen. Bei schweren Fällen, welche die Nutzung des Videomaterials rechtfertigen, gibt es jedoch Ausnahmen.

Exemplarisch wurde in Basel ein Autofahrer dank Material der Dashcam freigesprochen, da ihm sonst eine hohe Strafe gedroht hätte. Im Kanton Schwyz wurde eine Person freigesprochen, obwohl sie einen anderen Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn rechts überholte und dabei von dessen Dashcam gefilmt wurde.

Was sich generell gezeigt hat ist, dass die Nutzung der Dashcams zur eigenen Entlastung höher gewertet wird, als wenn andere damit belastet werden sollen.

Was heisst das nun konkret?

Obwohl die Dashcam in der Schweiz bei gewissen Punkten mit dem Datenschutzgesetz in Konflikt gerät, ist deren Nutzung mit der richtigen Technologie durchaus erlaubt. Falls man sich über eine Anschaffung jedoch Gedanken machen sollte, lohnt sich aber in jedem Fall eine vorgängige Beratung.

Wie sieht die Situation im angrenzenden Ausland aus?

Da man mit seinem Auto bekanntlich nicht nur zuhause in der Schweiz, sondern gerade in der Ferienzeit auch oftmals im Ausland unterwegs ist, ist es von Vorteil zu wissen, wie sich die Rechtslage dort präsentiert. Wir haben uns die aktuelle rechtliche Situation im angrenzenden Ausland daher einmal genauer angeschaut.

Dashcams: Sinnvolles Gadget zur Unfallverhütung oder unnötig? Was muss ich in der Schweiz und im übrigen Europa zudem beachten? - Blog der AMAG Group AG 3

Österreich:

Der Kauf und die Installation von Dashcams sind auch in unserem östlichen Nachbarland erlaubt. Jedoch gibt es auch hier Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes. Diese besagen, dass Aufnahmen aus einem Fahrzeug grundsätzlich verboten sind. Hiervon ausgenommen sind Aufnahmen der Landschaft, die lediglich für private Zwecke genutzt werden. Von der Nutzung einer Dashcam in Österreich wird daher abgeraten.

Deutschland:

Auch in Deutschland darf grundsätzlich niemand gegen seinen Willen gefilmt werden. Sollte eine Dashcam installiert sein, darf sie nur kurz und anlassbezogen filmen. Sprich: Nur aufnehmen, wenn es zu einem Unfall oder zu einer starken Verzögerung kommt.

Italien:

Im Gegensatz zu Österreich und Deutschland ist der Einsatz einer Dashcam bei unserem südlichen Nachbarn Italien zulässig. Was es einzig zu beachten gilt: Das Gerät darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.

Frankreich:

Kommen wir noch zu unserem westlichen Nachbarn Frankreich. Wie in Italien ist die Nutzung einer Dashcam auch hier erlaubt – solange die Aufnahmen nur für den privaten Zweck erfolgen und die Sicht des Fahrers durch die Kamera nicht behindert wird. Über die Zulässigkeit von Unfallaufnahmen vor Gericht entscheidet der jeweilige Richter. Zudem muss man bei einem Unfall alle Beteiligten informieren, dass Video-Material aus einer Dashcam vorhanden ist.

Man sieht: Das Thema Dashcam unterscheidet sich von Land zu Land. Falls Sie somit über eine Anschaffung nachdenken sollten, ist es wichtig, dass Sie sich vorgängig gut mit den geltenden, rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und sich vor einem Kauf auch von Spezialistinnen und Spezialisten beraten lassen.  

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